1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz von Airportparken24 am Allgäu Airport.
Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf Grundlage dieser AGB. Mit der Abstellung des Fahrzeugs kommt zwischen dem Kunden und dem Betreiber ein Mietvertrag zustande, der ausschließlich die Überlassung eines Stellplatzes zum Abstellen des Fahrzeugs zum Gegenstand hat.
Der Betreiber ist berechtigt, Fahrzeuge vorübergehend auf einen anderen Parkplatz oder Stellplatz zu verlegen, insbesondere zur Optimierung der Stellplatznutzung. Das Fahrzeug kann dabei innerhalb eines Radius von bis zu 2 km vom ursprünglichen Stellplatz umgeparkt werden.
Bei der Rückgabe wird dem Kunden das Fahrzeug wieder an dem ursprünglich vereinbarten Rückgabeort zur Verfügung gestellt. Durch das Umparken selbst entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Für Schäden am Fahrzeug gelten die Haftungsregelungen dieser AGB.
2. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt wahlweise
- vorab per PayPal oder
- in bar bei der Anreise
jeweils zu den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen.
3. Ausschluss von Verwahrung und Bewachung
Der Betreiber übernimmt keine Verwahrung oder Bewachung der auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge. Eine Haftung für das Fahrzeug oder darin befindliche Gegenstände wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch andere Kunden oder sonstige Dritte verursacht werden, übernimmt der Betreiber keine Haftung, soweit ihn kein eigenes Verschulden oder eine gesetzlich zwingende Haftung trifft.
Für den Verlust des Fahrzeugs oder von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhandene Schäden sind vom Kunden unaufgefordert anzugeben. Der Zustand des Fahrzeugs kann bei der Übergabe durch den Betreiber dokumentiert werden.
Bei Fahrzeugübergabe werden der Kilometerstand des Fahrzeugs erfasst und ein kurzes Video des äußeren Fahrzeugzustands erstellt. Die Dokumentation dient ausschließlich der nachvollziehbaren Feststellung des Fahrzeugzustands bei Übergabe und Rückgabe sowie der Vermeidung von Streitigkeiten über bereits vorhandene Schäden. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Aufnahmen erfolgt nicht.
4. Stornierung
Eine Stornierung ist bis 12 Stunden vor Reiseantritt möglich und muss in Textform erfolgen. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der volle Buchungspreis (100 %) fällig.
Im Falle einer fristgerechten Stornierung erfolgt keine Rückzahlung eines bereits gezahlten Betrages. Stattdessen erhält der Kunde einen Gutschein in Höhe des Buchungswertes.
Der Gutschein wird dem Kunden nach der Stornierung per E-Mail zugesandt. Er ist nicht übertragbar und kann ausschließlich für eine neue Buchung bei Airportparken24 verwendet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen.
5. Parkordnung
Die Parkplätze sind videoüberwacht. Das Abstellen eines Fahrzeugs ist ausschließlich im Rahmen der gebuchten und vereinbarten Parkleistung sowie unter Einhaltung der vom Betreiber vorgegebenen Park- und Nutzungsbedingungen zulässig.
Wird ein Fahrzeug ohne entsprechende Berechtigung auf den Parkflächen abgestellt oder die vereinbarte Parkdauer überschritten, gilt das Fahrzeug als unbefugt bzw. vertragswidrig abgestellt.
Für unbefugt abgestellte Fahrzeuge wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € zuzüglich der regulären Parkgebühr erhoben.
Überschreitet der Kunde die gebuchte Parkdauer, wird für jeden angefangenen zusätzlichen Tag der ursprünglich vereinbarte Parkpreis erneut fällig.
5.1 Sonstige Verstöße gegen die Parkordnung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorgaben des Betreibers zur ordnungsgemäßen Nutzung der Parkflächen und zur Durchführung der gebuchten Parkleistung einzuhalten.
Ein vertragswidriger Verstoß liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde den vom Betreiber für die Durchführung der vereinbarten Parkleistung verlangten Fahrzeugschlüssel nicht übergibt,
- das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß innerhalb der dafür vorgesehenen Stellfläche abgestellt wird oder
- durch das Verhalten des Kunden der ordnungsgemäße Betriebsablauf oder die vertragsgemäße Nutzung der Parkflächen beeinträchtigt wird.
Für einen solchen Verstoß ist der Betreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 180,00 € zu erheben.
Wird der vertragswidrige Zustand nicht unverzüglich behoben, wird zusätzlich zur Vertragsstrafe eine Gebühr in Höhe von 15,00 € pro angefangenem Kalendertag fällig. Die zusätzliche Gebühr wird für jeden Kalendertag berechnet, an dem der vertragswidrige Zustand fortbesteht oder die vereinbarten Parkbedingungen nicht erfüllt sind.
Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt.
6. Haftung und Sicherheit
Der Betreiber haftet für Schäden am Fahrzeug nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die durch andere Kunden oder sonstige Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nur, soweit ihn ein eigenes Verschulden oder eine gesetzlich zwingende Haftung trifft.
Eine Haftung für Schäden durch Hagel, Sturm und sonstige Elementarereignisse sowie für Schäden durch auslaufendes Motoröl oder Kühlerflüssigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
Auf dem Parkplatz darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Abflug-Terminal einzutreffen. Für Verspätungen, die zu einem verspäteten Erreichen des Check-ins führen, ist der Kunde selbst verantwortlich.
Bei vorzeitiger Abreise oder einem vorzeitigen Abbruch der gebuchten Parkdauer erfolgt keine Rückzahlung.
Stand: September 2026

